Das neue Solarsteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, bringt positive Veränderungen für alle Solaranlagenbetreiber. Die folgenden Dinge sind seitdem von den 19% Mehrwertsteuer befreit: Neue Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowattpeak (kWp) Bei öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden oder bei Mehrfamilienhäusern auch Photovoltaikanlagen mit einer höheren Leistung als 30 Kilowattpeak (kWp) Photovoltaikkomponenten, wie Solarmodule und Wechselrichter, bei Neuanschaffung und Nachrüstung BalkonkraftwerkeAber Achtung: Die 0% Mehrwertsteuer gelten nicht auf Solaranlagen, die gemietet werden.Außerdem sind sämtliche Produkte, die unabhängig von einer Photovoltaikanlage genutzt werden können, beispielsweise Wallboxen, weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer besteuert.
Die Installation einer Photovoltaikanlage – Step 5: Die Inbetriebnahme
Die Photovoltaikanlage ist bereit für den Start!