Nutzungsvereinbarung für Grundstücke oder Dachflächen
Definition
Die Pacht ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem der Verpächter einem Pächter gegen ein Entgelt die Nutzung eines Objekts überlässt. Der Pächter darf aus der Nutzung wirtschaftliche Erträge erzielen, die ihm allein zustehen.
Beschreibung
Im Photovoltaik-Bereich bezeichnet eine Pachtvereinbarung meist die Nutzung einer Dachfläche zur Installation einer Solaranlage. Der Dachbesitzer (Verpächter) erhält eine monatliche oder jährliche Pachtzahlung, während der Pächter den erzeugten Solarstrom nutzt oder ins Netz einspeist.
Vorteile eines Pachtmodells für PV-Anlagen:
- Dachbesitzer profitiert von passiven Einnahmen, ohne selbst investieren zu müssen.
- Pächter erhält eine geeignete Fläche, ohne eigenes Dach nutzen zu müssen.
- Erneuerbare Energien werden gefördert, ohne dass eine direkte Investition in den Kauf einer Anlage nötig ist.
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